Aller au contenu

Themenportal

MuKEn 2014/2026: Energievorgaben Neubau Schweiz

Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) definieren verbindliche Mindeststandards für Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Schweizer Bauwesen. Seit der schrittweisen Übernahme durch die Kantone gelten sie 2026 als zentrales Regulierungswerk für Architekten und Planer.

Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) sind ein von der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) erarbeitetes Regelwerk, das als Vorlage für die kantonale Energiegesetzgebung dient. Sie legen Mindestanforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden, die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die Effizienz von Heizungsanlagen fest. Da die Schweiz kein einheitliches nationales Gebäudeenergierecht kennt, sind die MuKEn das massgebende Harmonisierungsinstrument – mit Stand 2025/2026 haben nahezu alle Kantone die Vorschriften in ihre kantonalen Energiegesetze überführt.

Die MuKEn richten sich an alle am Bau beteiligten Akteure: Architekten, Fachplaner (HLKK, Elektro), Bauherren sowie Gebäudeeigentümer bei Umbau und Sanierung. Sie gelten für Neubauten uneingeschränkt, für Umbauten und Sanierungen je nach Eingriffsgrösse und Kantonsrecht. Besonders relevant für Architekturbüros ist die frühzeitige Integration der Anforderungen in die Entwurfsplanung (Phase SIA 31/32), da Nachbesserungen in späteren Phasen kostspielig werden.

Zu den zentralen Vorgaben gehören: Modul 2 (Wärmeschutz) mit U-Wert-Anforderungen für Bauteile analog zu SIA 380/1, Modul 6 (Neubau) mit der Pflicht, mindestens 10% des jährlichen Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien zu decken, sowie Modul 7 (Heizungsersatz), das beim Ersatz einer Wärmeerzeugungsanlage einen Nachweis über erneuerbare Energien oder einen Effizienzstandard verlangt. Zusätzlich regelt Modul 9 die Anforderungen an die Gebäudeautomation und Messtechnik für grössere Gebäude.

Für die praktische Umsetzung empfiehlt sich der Einbezug eines Energienachweises gemäss kantonalem Vordruck bereits in der Vorprojektphase. Die Baubewilligung setzt in den meisten Kantonen einen genehmigten Energienachweis voraus. Ergänzend bieten die SIA-Normen 380/1 (Thermische Energie im Hochbau) und SIA 384/201 (Heizungsanlagen) die technischen Berechnungsgrundlagen. Für komplexe Projekte empfiehlt sich die Zertifizierung nach MINERGIE oder MINERGIE-P, die über den MuKEn-Standard hinausgeht und zusätzliche Fördermittel erschliesst.

Hinweis: Dieser Beitrag ist kein Ersatz für rechtliche oder steuerliche Beratung. Bitte konsultieren Sie für individuelle Fragen einen Fachexperten.

Umsetzungs-Checkliste

  1. Kantonales Energiegesetz und aktuelle MuKEn-Umsetzungsstufe des Baukantons prüfen (EnDK-Website)
  2. Energienachweis-Formular des jeweiligen Kantons frühzeitig (Phase SIA 31) beschaffen
  3. U-Wert-Anforderungen gemäss SIA 380/1 für alle wärmedurchströmten Bauteile in der Planung sicherstellen
  4. Mindestanteil erneuerbare Energien (mind. 10% Wärmebedarf) für Neubau in Energiekonzept nachweisen
  5. Bei Heizungsersatz: Nachweis EE-Anteil oder Effizienzstandard gemäss MuKEn Modul 7 vorbereiten
  6. Energienachweis mit Baubewilligungsgesuch bei der Baubehörde einreichen
  7. Ergänzende Fördermittel (Gebäudeprogramm, kantonale Programme) für über MuKEn hinausgehende Massnahmen prüfen
  8. Ausführung durch zertifizierte Fachplaner dokumentieren und Nachweise für Bauabnahme bereithalten

Zahlen & Fakten

laufend, kantonal seit 2015–2026 eingeführt

Gültigkeit

Quelle: EnDK / Kantone

Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK)

Behörde

Quelle: EnDK

Architekten, Planer, Bauherren (Neu- & Umbau)

Empfänger / Verpflichtete

Quelle: MuKEn 2014

mind. 10% des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien

Anteil EE bei Neubau

Quelle: MuKEn 2014, Modul 6

mind. 10% EE-Anteil oder Effizienznachweis bei Ersatz

Heizungsersatz

Quelle: MuKEn 2014, Modul 7

25 von 26 Kantonen haben MuKEn (teil-)übernommen (Stand 2025)

Kantonale Umsetzung

Quelle: EnDK Umsetzungsbericht

Neue Modelle nicht verpassen

Bleiben Sie informiert über neue Markteinführungen und Vergleichstests.